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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Daß ein Lehrling, der von der Zulässigkeit einer vereinbarten Arbeitszeitverkürzung ausgeht, nur für die verkürzte Zeit leistungsbereit ist, bedarf als offenkundige Tatsache keines Beweises.
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080244.X05Im RIS seit
18.12.1990