RS Vwgh 1990/12/18 89/08/0165

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ArbVG §3 Abs1;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Pensionsrechtliche Nachteile, die in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen und mit dem gegenständlichen Arbeitsvertrag in keinem rechtlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, sind beim Günstigkeitsvergleich nicht zu berücksichtigen, weil bei diesem zwar auf den Einzelfall abzustellen ist (Hinweis 17.5.1984, 81/08/00007), dies aber unter Zugrundelegung objektiv sozialpolitischer Wertmaßstäbe und nicht der subjektiven Einschätzung des Arbeitnehmers. Unmaßgeblich ist danach auch, ob der Arbeitgeber ein kollektivvertragliches Entgelt hätte bezahlen können.

Schlagworte

KollektivvertragSondervereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080165.X04

Im RIS seit

18.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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