RS Vwgh 1990/12/18 85/08/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1990
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Bf von April 1934 bis September 1936 für den sozialistischen Vorwärtsverlag tätig war, reicht nicht hin, Ermittlungen über die behaupteten konkreten Verfolgungshandlungen zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1985080009.X04

Im RIS seit

14.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten