RS Vwgh 1990/12/19 89/13/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1990
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §25 Abs1 Z4;
EStG 1972 §47 Abs1;
EStG 1972 §47 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 481;

Rechtssatz

Aus steuerlicher Sicht ist der Abgabepflichtige nicht nur in seiner Eigenschaft als Beamter, sondern auch als Bürgermeister Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130062.X02

Im RIS seit

19.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten