RS Vwgh 1990/12/19 90/03/0035

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

25/01 Strafprozess
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StPO 1975 §90 Abs1;

Rechtssatz

Die Zurücklegung der Anzeige gegen den Besch wegen des Verdachtes der Verleumdung von der Staatsanwaltschaft gem § 90 Abs 1 StPO läßt nicht auf die mangelnde Glaubwürdigkeit des Meldungslegers schließen.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030035.X02

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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