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25/01 StrafprozessNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Zurücklegung der Anzeige gegen den Besch wegen des Verdachtes der Verleumdung von der Staatsanwaltschaft gem § 90 Abs 1 StPO läßt nicht auf die mangelnde Glaubwürdigkeit des Meldungslegers schließen.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030035.X02Im RIS seit
05.04.2001