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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 2000, 638-642; ÖStZB 1991, 485;Rechtssatz
Für eine selbständige Tätigkeit des Steuerpflichtigen spricht der Umstand, daß er bezüglich seines Arbeitsortes keinerlei Weisungen unterworfen ist und daher seinen Unterricht nicht nur an der Schule selbst, sondern zB in der Wohnung eines Schülers erteilen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130131.X05Im RIS seit
29.01.2002