RS Vwgh 1990/12/19 89/13/0131

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 2000, 638-642; ÖStZB 1991, 485;

Rechtssatz

Für eine selbständige Tätigkeit des Steuerpflichtigen spricht der Umstand, daß er bezüglich seines Arbeitsortes keinerlei Weisungen unterworfen ist und daher seinen Unterricht nicht nur an der Schule selbst, sondern zB in der Wohnung eines Schülers erteilen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130131.X05

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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