RS Vwgh 1990/12/19 90/03/0248

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens wegen des Verdachtes - der im gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren abgelegten - falschen Zeugenaussage kommt keine Präjudizialität für die Entscheidung im Verwaltungsstrafverfahren gegen den Besch zu.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen rechtswidrig gewonnener Beweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030248.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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