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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §38;Rechtssatz
Dem Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens wegen des Verdachtes - der im gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren abgelegten - falschen Zeugenaussage kommt keine Präjudizialität für die Entscheidung im Verwaltungsstrafverfahren gegen den Besch zu.
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen rechtswidrig gewonnener BeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030248.X02Im RIS seit
11.07.2001