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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0157Rechtssatz
Es stellt keine Klaglosstellung dar, wenn nur ein für die Tatbildmäßigkeit unwesentlicher Satzteil aus dem Spruch entfernt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020088.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010