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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EStG 1972 §22 Abs1;Beachte
Besprechung in: ECOLEX 4/1991, S 277; ÖStZB 1991/380;Rechtssatz
Wenn auch die Tätigkeit eines Bf alle Tatbestandselemente aufweist, die eine gewerbliche Tätigkeit kennzeichnen, so ist ein ergangener Bescheid dennoch rechtswidrig, wenn die belBeh die Frage nicht ausreichend geprüft hat, ob nicht die vom Bf erzielten Einkünfte solche aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 Abs 1 EStG 1972 sind, da diesen Vorrang gegenüber den Einkünften aus Gewerbebetrieb zukommt.
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987130072.X03Im RIS seit
19.12.1990