RS Vwgh 1990/12/19 87/13/0072

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1;
EStG 1972 §23 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Beachte

Besprechung in: ECOLEX 4/1991, S 277; ÖStZB 1991/380;

Rechtssatz

Wenn auch die Tätigkeit eines Bf alle Tatbestandselemente aufweist, die eine gewerbliche Tätigkeit kennzeichnen, so ist ein ergangener Bescheid dennoch rechtswidrig, wenn die belBeh die Frage nicht ausreichend geprüft hat, ob nicht die vom Bf erzielten Einkünfte solche aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 Abs 1 EStG 1972 sind, da diesen Vorrang gegenüber den Einkünften aus Gewerbebetrieb zukommt.

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987130072.X03

Im RIS seit

19.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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