Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991/405;Rechtssatz
Der VwGH kann auf Grund einer Bescheidbeschwerde nur den angefochtenen Bescheid überprüfen und keine Aufträge betreffend künftige Veranlagungszeiträume an die Abgabenbehörden erteilen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Rechtswidrigkeit von BescheidenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987130147.X03Im RIS seit
19.12.1990