RS Vwgh 1990/12/19 87/13/0147

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art130 Abs1 lita;
B-VG Art130 Abs1;
EStG 1972 §39;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991/405;

Rechtssatz

Der VwGH kann auf Grund einer Bescheidbeschwerde nur den angefochtenen Bescheid überprüfen und keine Aufträge betreffend künftige Veranlagungszeiträume an die Abgabenbehörden erteilen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Rechtswidrigkeit von Bescheiden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987130147.X03

Im RIS seit

19.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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