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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung kann nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn für diese verspätete Zahlung berechtigte zwingende Gründe vorliegen (Hinweis E 1.3.1989, 88/13/0207).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130015.X02Im RIS seit
19.12.1990