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23/02 Anfechtungsordnung AusgleichsordnungNorm
AusgleichsO §23 Abs1 Z2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;Rechtssatz
Der Zeitpunkt des Erlassens eines Abgabenbescheides ist für das Entstehen der darin festgesetzten Abgabenschuld nicht maßgebend, sondern der im § 4 Abs 1 und Abs 2 BAO genannte Zeitpunkt. Mit dem Abgabenbescheid wird lediglich das Leistungsgebot ausgesprochen und die Fälligkeit der Abgabe bestimmt. Es liegt daher auch nicht in der Dispositionsfreiheit der Abgabenbehörde, ob und inwieweit eine Abgabenschuld von den Rechtswirkungen eines Ausgleichsverfahrens betroffen wird oder nicht, je nachdem, ob sie den betreffenden Abgabenbescheid vor oder nach Eröffnung oder nach Aufhebung des Ausgleiches erläßt. Es ist daher auch unmaßgeblich, ob und inwieweit eine vor Eröffnung des Ausgleiches entstandene, aber erst später festgsetzte Abgabe bereits durch entsprechende Vorauszahlungen entrichtet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987130070.X04Im RIS seit
19.12.1990Zuletzt aktualisiert am
21.10.2009