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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §7 Abs1 litc;Rechtssatz
Es entspricht jedenfalls nicht der berechtigten Erwartung der Verbraucher, wenn bei einer Probemenge von 20 Wareneinheiten diese ausnahmslos ein geringeres als das angegebene Füllgewicht "ca 250 g" aufweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990100116.X02Im RIS seit
20.12.1990