RS Vwgh 1990/12/20 90/10/0116

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Veröffentlicht am 20.12.1990
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;
LMKV §3 Z3;

Rechtssatz

Es entspricht jedenfalls nicht der berechtigten Erwartung der Verbraucher, wenn bei einer Probemenge von 20 Wareneinheiten diese ausnahmslos ein geringeres als das angegebene Füllgewicht "ca 250 g" aufweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100116.X02

Im RIS seit

20.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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