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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §201;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):E 21.12.1990, 89/17/0234 E 21.12.1990, 89/17/0235 E 21.12.1990, 90/17/0125 Besprechung in:ÖStZ 1991, 588;Rechtssatz
Ist der Antrag auf Rückerstattung einer durch Selbstbemessung entrichteten Abgabe ausschließlich mit der Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet, so ist sein Inhalt dahingehend zu deuten, die Behörde möge zuerst über die Abgabenfestsetzung und sodann erst über das Rückerstattungsbegehren absprechen. In einem solchen Fall setzt die Erledigung des Rückerstattungsbegehrens voraus, daß die Behörde - zunächst - die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet (Hinweis E 22.6.1990, 88/17/0242).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989170233.X02Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009