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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme in einer Bausache - Soweit die Beschwerdeführer einen unverhältnismäßigen Nachteil damit geltend machen, daß nach Einlangen der Vorauszahlungen die Möglichkeit gegeben sei, unverzüglich zur Ersatzvornahme "zu schreiten", verkennen sie die Rechtslage. Eine Anordnung der Ersatzvornahme nach § 4 Abs 1 VVG setzt nicht voraus, daß einem Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme entsprochen worden ist; eine Anordnung der Ersatzvornahme ist auch dann möglich, wenn ein solcher Auftrag gar nicht erlassen worden ist. Die belangte Behörde hat auch zutreffend darauf verwiesen, daß gegen die Vollstreckungsverfügung einer Anordnung der Ersatzvornahme den Beschwerdeführern neuerlich der Rechtsmittelweg offen steht. Mit der Begründung ihres Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konnten die Beschwerdeführer sohin keinen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG dartun.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990050054.A01Im RIS seit
03.05.2001