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L10103 Stadtrecht NiederösterreichNorm
B-VG Art89 Abs1;Rechtssatz
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Sankt Pölten über die Erhebung der Kurzparkzonenabgabe in der Stadt Sankt Pölten wurde nicht während voller zwei Wochen durch Anschlag kundgemacht. Damit fehlte es an einer Voraussetzung für die Gebührenpflicht für die im Beschwerdefall relevanten Tatzeitpunkte (25.4.1988 bis 3.6.1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989170236.X03Im RIS seit
14.11.2001Zuletzt aktualisiert am
09.07.2010