RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1991
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1;
UStG 1972 §11;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991/397; SWK 31/2006, S 872-878;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/15/0033 E 1. Dezember 1983 VwSlg 5835 F/1983; RS 1

Stammrechtssatz

In Anbetracht der im Gesetz erschöpfend aufgezählten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges sind der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in diesem Bereich Grenzen gesetzt. Es besteht insbesondere keine Möglichkeit, eine im konkreten Fall fehlende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150042.X02

Im RIS seit

14.01.1991

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten