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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991/397; SWK 31/2006, S 872-878;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/15/0033 E 1. Dezember 1983 VwSlg 5835 F/1983; RS 1Stammrechtssatz
In Anbetracht der im Gesetz erschöpfend aufgezählten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges sind der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in diesem Bereich Grenzen gesetzt. Es besteht insbesondere keine Möglichkeit, eine im konkreten Fall fehlende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150042.X02Im RIS seit
14.01.1991Zuletzt aktualisiert am
17.09.2009