RS VwGH Erkenntnis 1991/01/14 89/15/0092

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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Rechtssatz

Das Enstehen der Steuerschuld ist im Gesellschaftssteuerrecht nach der Generalklausel des § 4 Abs 1 BAO zu beurteilen (Hinweis E 27.4.1987, 85/15/0323).

Im RIS seit
14.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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