RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0083

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §212 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/17/0110 E 18. September 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E 24.6.1986, 84/14/0182).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150083.X02

Im RIS seit

14.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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