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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §10 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, daß Bund und Land die Errichtung des zu bewertenden Schulschiheimes durch Förderung des das Heim errichtenden und betreibenden Vereines, dessen Mitglieder sie sind, subventioniert haben, schließt noch nicht aus, daß eine der beiden Gebietskörperschaften als Käufer des Schulschiheimes auftritt. Es liegen darin zudem persönliche Verhältnisse, die im Sinne des § 10 Abs 2 BewG nicht zu berücksichtigen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150001.X06Im RIS seit
14.01.2002