RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0001

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §53 Abs10;

Rechtssatz

Der Umstand, daß Bund und Land die Errichtung des zu bewertenden Schulschiheimes durch Förderung des das Heim errichtenden und betreibenden Vereines, dessen Mitglieder sie sind, subventioniert haben, schließt noch nicht aus, daß eine der beiden Gebietskörperschaften als Käufer des Schulschiheimes auftritt. Es liegen darin zudem persönliche Verhältnisse, die im Sinne des § 10 Abs 2 BewG nicht zu berücksichtigen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150001.X06

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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