RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0125

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §6 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0980/71 E 25. November 1971 VwSlg 4315 F/1971 RS 1

Stammrechtssatz

Auch die Einlage des stillen Gesellschafters begründet eine Forderung, die eine Beteiligung am Gewinn gewährt.

Schlagworte

Gesellschaftsteuerpflicht Einlage Gesellschafter stiller

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150125.X05

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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