RS Vwgh 1991/1/14 89/15/0092

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;

Rechtssatz

Bei der Prüfung, ob Überschuldung iSd § 9 Abs 2 Z 1 lit a KVG vorliegt, ist die Frage, ob eine Kapitalforderung dem Grund nach anzusetzen ist, nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden. Dabei ist die rechtliche Entstehung der Forderung nicht Voraussetzung; eine Kapitalforderung, mit deren Erfüllung sicher zu rechnen ist, ist daher auch dann anzusetzen, wenn sie (noch) nicht rechtsverbindlich entstanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150092.X05

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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