Norm
KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;Rechtssatz
Bei der Prüfung, ob Überschuldung iSd § 9 Abs 2 Z 1 lit a KVG vorliegt, ist die Frage, ob eine Kapitalforderung dem Grund nach anzusetzen ist, nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden. Dabei ist die rechtliche Entstehung der Forderung nicht Voraussetzung; eine Kapitalforderung, mit deren Erfüllung sicher zu rechnen ist, ist daher auch dann anzusetzen, wenn sie (noch) nicht rechtsverbindlich entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150092.X05Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
10.10.2008