RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0066

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Ein für USt zur Haftung herangezogener Geschäftsführer hat im Rahmen des ihm zur Entkräftung des ihn treffenden Vorwurfs einer Pflichtverletzung obliegenden Nachweises des Fehlens ausreichender Mittel zur vollen oder teilweisen Abgabenentrichtung im besonderen auch nachzuweisen, daß die USt mit den Entgelten für die Lieferungen oder Leistungen nicht vereinnahmt wurde und daher zur Abgabenzahlung nicht zur Verfügung stand (Hinweis E 8.10.1990, 90/15/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150066.X03

Im RIS seit

14.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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