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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §17 impl;Rechtssatz
Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörden, den Abgabepflichtigen, ohne daß dieser Akteneinsicht begehrt hätte, von sich aus den gesamten Akteninhalt zur Kenntnis zu bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150056.X02Im RIS seit
14.01.1991