RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0056

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 impl;
BAO §113;
BAO §115 Abs2;
BAO §90 Abs1;

Rechtssatz

Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörden, den Abgabepflichtigen, ohne daß dieser Akteneinsicht begehrt hätte, von sich aus den gesamten Akteninhalt zur Kenntnis zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150056.X02

Im RIS seit

14.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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