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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §10 Abs2;Rechtssatz
Bei Bewertung eines mit einem Schulschiheim bebauten Grundstückes ist ein möglicher Käufer zu unterstellen, der an dem Erwerb des Wirtschaftsgutes in seiner konkreten Beschaffenheit mit der Verwertungsmöglichkeit als Schulschiheim interessiert ist. Ein solcher Käufer würde nicht bloß für Grund und Boden etwas bezahlen, sondern auch einen Preis für das Gebäude, wobei er in Rechnung stellen wird, daß er eben nach einem Schulschiheim - einem Gebäude - Bedarf hat und ihm der Kauf Baukosten erspart.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150001.X03Im RIS seit
14.01.2002