Norm
KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;Rechtssatz
Für die Frage, ob Überschuldung iSd § 9 Abs 2 Z 1 lit a KVG vorliegt (ob die Schulden der Gesellschaft die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen), sind nicht die Wertansätze der Handelsbilanz oder Steuerbilanz maßgebend, sondern die wahren Vermögenswerte, bei deren Ermittlung die Vorschriften des ersten Teiles des BewG 1955 heranzuziehen sind (Hinweis E 14.3.1988, 86/15/0032).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150092.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
10.10.2008