RS Vwgh 1991/1/14 89/15/0092

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;

Rechtssatz

Für die Frage, ob Überschuldung iSd § 9 Abs 2 Z 1 lit a KVG vorliegt (ob die Schulden der Gesellschaft die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen), sind nicht die Wertansätze der Handelsbilanz oder Steuerbilanz maßgebend, sondern die wahren Vermögenswerte, bei deren Ermittlung die Vorschriften des ersten Teiles des BewG 1955 heranzuziehen sind (Hinweis E 14.3.1988, 86/15/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150092.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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