RS Vwgh 1991/1/15 90/14/0235

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Veröffentlicht am 15.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die Begründung des Bescheides (hier: voll bestätigender Bescheid der Berufungsbehörde - Berufungssenat) kann auch durch Verweisung auf die der Partei mitgeteilten Feststellungen des abgabenbehördlichen Prüfers erfolgen, denen sich die Berufungsbehörde anschließt (hier: Feststellungen laut Niederschrift über die Schlußbesprechung sowie Feststellungen des Prüfers in Äußerungen zu Parteivorbringen im Rechtsmittelverfahren).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140235.X01

Im RIS seit

15.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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