RS Vwgh 1991/1/15 90/11/0175

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Veröffentlicht am 15.01.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Das außergewöhnliche Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung in Verbindung mit den durch die Dunkelheit und die am Straßenrand befindlichen Gebäude beeinträchtigten Sichtverhältnissen, insbesondere in Ansehung von Verkehrsteilnehmern, die von der Seite (aus einmündenden Verkehrswegen oder aus Hauseinfahrten und Grundstückseinfahrten) auf die Fahrbahn gelangen könnten, sowie in Verbindung mit dem durch Alkoholkonsum jedenfalls herabgesetzten Fahrvermögen bewirkt, daß die Verhältnisse als besonders gefährlich anzusehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110175.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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