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L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeNorm
FlVfGG §10 Abs4;Rechtssatz
Nach Rechtskraft des Zusammenlegungsplanes dient eine - nach dem OÖ KulturflächenschutzG zu bewilligende - Kulturumwandlung nicht mehr Zwecken der Durchführung der Zusammenlegung, muß deshalb nicht in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen werden und begründet daher keine Zuständigkeit der Agrarbehörden mehr im Rahmen der Kompetenzkonzentration (Hinweis E 21.9.1989, 89/07/0140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070007.X02Im RIS seit
07.11.2001Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009