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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Siehe jedoch:95/14/0117 E 29. Juli 1997 VwSlg 7201 F/1997 RS 8; 95/14/0117 E 29. Juli 1997 VwSlg 7201 F/1997 RS 7;Rechtssatz
Gehört ein Vorauszahlungsbescheid im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung nicht mehr dem Rechtsbestand an (die Einkommensteuer- und Gewerbesteuerbescheide sind bereits vor Beschwerdeerhebung ergangen), ist die Beschwerde in diesem Umfang mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen (Hinweis B 14.11.1988, 87/15/0025, E 7.6.1989, 88/13/0015). Ist der angefochtene Bescheid wegen Wiederaufnahme des Verfahrens nach Einbringung der Beschwerde aus dem Rechtsbestand eliminiert worden, so folgt daraus, daß der Bescheid nicht schon vor Beschwerdeerhebung gegenstandslos ist, sodaß insoweit nicht mit Zurückweisung der Beschwerde, sondern mit Einstellung des Verfahren vorzugehen ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140270.X01Im RIS seit
15.01.1991Zuletzt aktualisiert am
22.12.2010