RS Vwgh 1991/1/15 89/14/0105

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Veröffentlicht am 15.01.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2;
EStG 1972 §28;

Rechtssatz

Auf einen in den Steitjahren geplanten Kellerausbau, aber eine erst danach vorgenommene Kellervermietung ist nicht weiter einzugehen, da es nicht auf Pläne, sondern auf die tatsächlich gehandhabte Wirtschaftsführung ankommt (Hinweis E 15.1.1991, 89/14/0187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140105.X02

Im RIS seit

15.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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