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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2;Rechtssatz
Auf einen in den Steitjahren geplanten Kellerausbau, aber eine erst danach vorgenommene Kellervermietung ist nicht weiter einzugehen, da es nicht auf Pläne, sondern auf die tatsächlich gehandhabte Wirtschaftsführung ankommt (Hinweis E 15.1.1991, 89/14/0187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140105.X02Im RIS seit
15.01.1991