Index
L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeNorm
FlVfGG §1 Abs2 Z1;Rechtssatz
Zu Maßnahmen, welche durch Agrarstrukturmängel verursachte Nachteile mildern und Aufgaben der Zusammenlegung darstellen, können auch Kulturumwandlungen gehören, die ihrerseits einer behördlichen Bewilligung bedürfen. Ob und inwieweit durch eine Zusammenlegung deren Ziele erreicht werden, wird jedoch durch den Zusammenlegungsplan entschieden; denn dieser stellt das "Ergebnis der Zusammenlegung" dar (§ 21 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070007.X01Im RIS seit
07.11.2001Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009