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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §17 Abs2;Rechtssatz
§ 39 Abs1 Tir FlVfLG 1978 verlangt, daß aus der Teilung einer Stammsitzliegenschaft stets leistungsfähige bäuerliche (= landwirtschaftliche) Betriebe resultieren, sei es daß ein bisher leistungsfähiger bäuerlicher Betrieb als solcher erhalten bleibt, sei es daß dann, wenn ein leistungsfähiger bäuerlicher Betrieb vor der Teilung nicht bestand, ein solcher wenigstens im Weg der Teilung geschaffen wird. Durch die Teilung in eine mit den Anteilsrechten verbundene Bauparzelle im Ausmaß von 377 m2 und in einen 1899 m2 großen Acker wird weder ein leistungsfähiger bäuerlicher Betrieb erhalten noch geschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989070109.X02Im RIS seit
15.01.1991Zuletzt aktualisiert am
15.05.2014