RS Vwgh 1991/1/16 89/01/0399

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Veröffentlicht am 16.01.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Als Ereignis ist jedes Geschehen, daher auch psychologische Vorgänge wie Vergessen, Verschreiben, sich Irren usw anzusehen (Hinweis E 25.3.1976, 265/75 VwSlg 9024 A/1976)(hier: durch ungenügende Sprachkenntnisse hervorgerufener Irrtum über die Abgabe eines Berufungsverzichtes).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989010399.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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