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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ist eine Person gemäß § 48a Abs 2 KOVG zum Zeitpunkt des Todes des Anspruchswerbers oder Anspruchsberechtigten als Partei in das noch anhängige Versorgungsverfahren (Berufungsverfahren) eingetreten, ist sie auch zur Erhebung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wegen Verletzung subjektiver Rechte legitimiert.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090148.X03Im RIS seit
27.03.2001