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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Wurde die von der Strafbehörde erster Instanz an den Besch gerichtete Aufforderung zur Rechtfertigung innerhalb der (hier: gem § 28 Abs 2 AuslBG einjährigen) Verjährungsfrist erlassen, so führt dies nach stRsp des VwGH zum Ausschluß der Verfolgungsverjährung, selbst wenn eine rechtswirksame Zustellung nicht innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt ist bzw nicht möglich ist, weil es nicht auf die Zustellung ankommt, sondern darauf, daß der behördliche Akt aus dem Bereich der Behörde herausgetreten ist (Hinweis E 26.6.1989, 88/12/0172).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090089.X05Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.04.2010