RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0089

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Veröffentlicht am 17.01.1991
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Wurde die von der Strafbehörde erster Instanz an den Besch gerichtete Aufforderung zur Rechtfertigung innerhalb der (hier: gem § 28 Abs 2 AuslBG einjährigen) Verjährungsfrist erlassen, so führt dies nach stRsp des VwGH zum Ausschluß der Verfolgungsverjährung, selbst wenn eine rechtswirksame Zustellung nicht innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt ist bzw nicht möglich ist, weil es nicht auf die Zustellung ankommt, sondern darauf, daß der behördliche Akt aus dem Bereich der Behörde herausgetreten ist (Hinweis E 26.6.1989, 88/12/0172).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090089.X05

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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