RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0130

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Veröffentlicht am 17.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §18 Abs1;
AuslBG §28 Abs1 Z1 idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs1;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Ausf dazu, daß nach einer Feststellung der Arbeitgebereigenschaft des Besch im ersten Rechtsgang die Vorlage eines mit den verwendeten italienischen Arbeitskräften unmittelbar abgeschlossenen Werkvertrages für die nunmehrige Feststellung der bel Beh, Arbeitgeber sei eine italienische Entsenderfirma gewesen, keinesfalls ausreichen kann.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090130.X01

Im RIS seit

17.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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