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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §19 Abs6;Rechtssatz
Die Aufzählung der im § 19 Abs 6 StVO genannten Verkehrsflächen ist zwar eine demonstrative, doch muß es sich bei diesen Verkehrsflächen um solche von wesentlich geringerer Bedeutung als jener der Normalstraßen, also um eine untergeordnete Verkehrsfläche handeln (Hinweis Benes-Messiner, StVO 8, S 332 f).
Schlagworte
untergeordnete VerkehrsflächeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180236.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012