Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ist ein Autotelefon durch einen Verkehrsunfall in seiner Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigt worden, so besteht nach den Erfahrungen des täglichen Lebens die Möglichkeit, Verbindung mit einer Polizeidienststelle herzustellen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete StVO Meldepflicht freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180207.X06Im RIS seit
11.07.2001