RS Vwgh 1991/1/18 90/18/0207

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Veröffentlicht am 18.01.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Die durch einen Angehörigen des gem § 4 Abs 5 StVO Besch erfolgte Verständigung von Beamten der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung, daß infolge eines Verkehrsunfalls ein Telegraphenmast umgestürzt sei, vermag die gesetzlich gebotene Verständigung der nächsten Polizeidienststelle nicht zu ersetzen.

Schlagworte

Meldepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180207.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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