RS Vwgh 1991/1/18 90/18/0183

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Veröffentlicht am 18.01.1991
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L61301 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Burgenland
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
Mindestabstände zu fremden Grundstücken Bgld 1989 §8 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Weder im § 8 Abs 1 des Bgld Gesetzes über die Mindestabstände zu fremden Grundstücken noch an anderer Stelle dieses G ist dem Eigentümer einer Grundfläche, welche an jene angrenzt, auf die sich ein behördlicher Auftrag iS dieser gesetzlichen Anordnung bezieht, ein Rechtsanspruch auf die Erlassung eines derartigen behördlichen Auftrages eingeräumt, weshalb ein solcher Nachbar in keinem durch das G eingeräumten subjektiv-öffentlichen Recht verletzt sein kann, wenn die Beh trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 8 Abs 1 des Bgld Gesetzes über die Mindestabstände zu fremden Grundstücken dem Eigentümer einer Grundfläche keinen Auftrag iS dieser Regelung erteilt. Es besteht für den Nachbarn nicht einmal ein Rechtsanspruch auf Beiziehung in einem derartigen Verfahren (Hinweis E 15.1.1969, 1756/67, VwSlg 7488 A/1969).

Schlagworte

Beteiligter Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180183.X02

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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