RS Vwgh 1991/1/21 89/12/0222

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1991
beobachten
merken

Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BKUVG §165 Abs1;
PG 1965 §9 Abs1;
PG 1965 §9 Abs2;
PG 1965 §9 Abs4;

Rechtssatz

Bei der Regelung des § 165 Abs1 BKUVG handelt es sich um eine Übergangsbestimmung. Dies ergibt sich sowohl aus der Überschrift zum zweiten Unterabschnitt ("Übergangsbestimmungen zum 2ten Teil") als auch aus der textlichen Gestaltung dieser Bestimmung (arg:

Maßnahmen nach § 9 Abs 1 bis 3 PG - die vor Inkrafttreten des BKUVG getroffen wurden) und findet eine weitere Bestätigung in den EBzRV, 463 Blg 11 GP (Hinweis Teschner/Schneider BKUVG, Verlag des ÖGB, Wien 1968, S 255f Anm 2 und 3 zu § 165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989120222.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten