RS Vwgh 1991/1/21 90/15/0055

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Veröffentlicht am 21.01.1991
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §81;
LAO Slbg 1963 §54 Abs1;
LAO Slbg 1963 §7 Abs1;

Rechtssatz

Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer hat, um seine Haftung auszuschließen, darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0063).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150055.X02

Im RIS seit

21.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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