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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Der Umfang der Anfechtung des Bescheides ist nicht bloß nach dem Aufhebungsantrag, sondern vielmehr nach dem gesamten Beschwerdevorbringen zu beurteilen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080090.X01Im RIS seit
22.01.1991