RS Vwgh 1991/1/22 90/08/0090

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Veröffentlicht am 22.01.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der Umfang der Anfechtung des Bescheides ist nicht bloß nach dem Aufhebungsantrag, sondern vielmehr nach dem gesamten Beschwerdevorbringen zu beurteilen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080090.X01

Im RIS seit

22.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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