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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §3 Abs1;Rechtssatz
§ 10 Abs 1 AZG ist eine unabdingbare Mindestnorm. Er läßt dem Einzelarbeitsertrag keine, dem Kollektivvertrag nur hinsichtlich der Berechnungsart eine abweichende Regelung offen.
Schlagworte
Entgelt Begriff ÜberstundenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080279.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.05.2009