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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Die Vereinbarung eines "Pauschallohnes", bestehend aus einem "beträchtlich über den kollektivvertraglichen Ansätzen" liegenden Wochenlohn plus öS 1,-- pro gefahrenen Kilometer stellt eine Kombination aus zeitbezogenem Wochenlohn und leistungsbezogener Lohnkomponente für reine Lenkzeiten dar; eine sich auf Abgeltung von Überstunden beziehende Lohnkomponente liegt darin nicht vor.
Schlagworte
Entgelt Begriff ÜberstundenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080279.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.05.2009