Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtskraft eines abweislichen Bescheides der Baubehörde, mit dem die Baubewilligung wegen Fehlens einer Bewilligung nach § 11 Abs 7 Wr NatSchG versagt wurde, steht einem neuerlichen Bauansuchen nach Vorliegen einer entsprechenden naturschutzbehördlichen Genehmigung nicht entgegen.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987050207.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017