Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/01/22 90/11/0144 1Stammrechtssatz
Durch den Ablauf des Bewilligungszeitraumes fällt das Rechtsschutzbedürfnis an der meritorischen Erledigung der Beschwerde, die sich gegen die Einschränkung der Streckenbewilligung auf eine bestimmte Transportmenge richtet, weg. Damit ist das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit einzustellen (Hinweis E 19.12.1990, 90/03/0209).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110149.X01Im RIS seit
22.01.1991