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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §42 Abs3;Rechtssatz
Ist der Dienstgeber nicht in der Lage, Aufzeichnungen über die von seinem Dienstnehmern tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vorzulegen, so darf der Sozialversicherungsträger von seinem Recht zur Schätzung nach § 42 Abs 3 ASVG Gebrauch machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080279.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.05.2009