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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §412;Rechtssatz
Ein Bescheid dessen - Nachtschicht-Schwerarbeit feststellender - Spruch auf "den Betrieb des (einen) Unternehmens" abstellt, hört mit Einbringung dieses Betriebes in ein anderes Unternehmen zu wirken auf. Dieses Unternehmen ist daher durch den Bescheid selbst dann nicht betroffen, wenn mit jenem etwaige Vereinbarungen im Innenverhältnis bezüglich der Dienstgebereigenschaft vorliegen, welche Regreßansprüche auslösen könnten.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080053.X02Im RIS seit
25.01.2001