RS Vwgh 1991/1/22 90/08/0053

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Veröffentlicht am 22.01.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §412;
AVG §56;
AVG §8;
NSchG 1981 Art7;
VwGG §34;

Rechtssatz

Ein Bescheid dessen - Nachtschicht-Schwerarbeit feststellender - Spruch auf "den Betrieb des (einen) Unternehmens" abstellt, hört mit Einbringung dieses Betriebes in ein anderes Unternehmen zu wirken auf. Dieses Unternehmen ist daher durch den Bescheid selbst dann nicht betroffen, wenn mit jenem etwaige Vereinbarungen im Innenverhältnis bezüglich der Dienstgebereigenschaft vorliegen, welche Regreßansprüche auslösen könnten.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080053.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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